Madonna darf Waisenkind Mercy aus Malawi adoptieren
Juni 13, 2009 von Praktikantin
Nach einem juristischen Tauziehen darf die US-Pop-Ikone Madonna nun doch das Waisenkind Mercy aus Malawi adoptieren. Dies entschied das Oberste Berufungsgericht des afrikanischen Landes in zweiter, abschließender Instanz. Das Urteil wurde in Abwesenheit der 50-jährigen Sängerin gefällt.
Mit seiner Entscheidung verwarf das Gericht ein erstinstanzliches Urteil vom April, wonach Madonna die Adoption der vierjährigen Mercy untersagt worden war, da sie nicht mindestens die 18 Monate in Malawi gelebt habe. Jedoch bereits im Jahr 2006 hatte Madonna den malawischen Waisenjungen David Banda adoptiert, ohne dass dieses malawische Gesetz Anwendung gefunden hatte.
In der Urteilsbegründung führte der Vorsitzende Richter, Lovemore Munlo, aus, dass die Vorinstanz das Recht zu eng ausgelegt habe und den veränderten Verhältnissen in der Welt nicht Rechnung getragen habe. Er wies darauf hin, dass ein Mensch mehrere Wohnorte haben könne und auch Madonnas Engagement für benachteiligte Kinder in dem vorinstanzlichen Urteil nicht berücksichtigt worden sei.
Das Berufungsgericht habe vor der Entscheidung gestanden, ob Mercy, deren Mutter kurz nach der Geburt gestorben war, in ein Waisenhaus komme, wo sie ohne elterliche Fürsorge und in Armut leben müsse oder Madonna zugesprochen würde, die sie liebe. Da jedes Kind ein Recht auf Liebe habe, sei Mercy ihr zuzusprechen. Da der vermeintliche Vater des Kindes seine leibliche Vaterschaft nicht beweisen könne, ließ das Gericht seine Ansprüche auf das Sorgerecht für Mercy unberücksichtigt.
[Bildquelle: PR Photos]






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