Gerichtsentscheid: Dieter Bohlen darf weiter Pöbeln
September 23, 2008 von Praktikantin
Wer in einer Casting-Show auftritt, wo Dieter Bohlen als Juror sein Urteil über die Sangeskünste der Kandidaten abgibt, darf sich nicht wundern, wenn er von ihm eine verbale Breitseite verpasst bekommt. So ist es auch nicht verwunderlich, dass die Staatsanwaltschaft in Hamburg kein Verfahren gegen den Sänger, Komponisten und Produzenten eröffnen wird.
Hintergrund ist eine Anzeige eines Bewerbers der Show “Supertalent”, der sich nach Beendigung seiner Darbietung von Bohlen folgende Beurteilung seiner Darbietung anhören musste: “Wenn du tanzt, lachen dich die Frauen aus, nicht an.” Damit sah der Kandidat den Tatbestand der Beleidigung als erfüllt an und zeigte Bohlen an.
Die zuständige Staatsanwaltschaft sah dieses jedoch anders und begründete die Einstellung des Verfahrens damit, dass bei einer Beleidigung sämtliche Umstände zu berücksichtigen sind, “wie z.B. Anschauung und Gebräuche der Beteiligten und auch die sprachliche und gesellschaftliche Ebene.” Zudem sei allgemein bekannt, dass eine Casting-Show unter Beteiligung von Dieter Bohlen kein Kaffeetrinken am Sonntagnachmittag ist, sodass sich die Bewerber durchaus auch auf einen verbalen Angriff des Künstlers einstellen müssen.
Dieter Bohlen selbst kommentierte die Verfahrenseinstellung in seiner gewohnten Art: “Wo kämen die Gerichte auch hin, wenn da jeder wegen mir hinrennt.”






Kommentare zu »Gerichtsentscheid: Dieter Bohlen darf weiter Pöbeln«: